Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich zum Vereinszweck bekennt. Mit der schriftlichen Erklärung des Eintritts wird die Satzung anerkannt. Jugendliche unter 16 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Die Mitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod des Mitgliedes
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an die Geschäftsstelle des Vereins. Der Austritt ist zum Ende eines Kalenderquartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zulässig.
c) durch Ausschluss aus dem Verein.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wegen
a) erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
b) eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins,
c) grob unsportlichen oder unehrenhaften Verhaltens,
d) Nichtzahlung von Beiträgen, trotz zweimaliger Mahnung nach Anhörung der Abteilung.
Beiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter Angabe der Gläubiger-lD (DE 54 SCL 00 00 03 98 73 4) eingetragen. Die Mitglieder haben sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Die Beiträge werden quartalsweise zum 1. des Monats eingezogen. Die Mitglieder haben für eine pünktliche Entrichtung der Beiträge, Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen.
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht:
zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember.
Die Kündigung ist in Textform mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären. Bitte nutzen sie dafür unser Kündigungsformular auf unserer Website.