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Hygienekonzept

 

                     

 

Zur Wiederaufnahme der Nutzung der Sportanlagen in Lüchow am Schulsportplatz für den Sportbetrieb des Vereines. 

 

 

 

Vorbemerkung Infolge der Corona Krise ist seit dem

 

März 2020 der Sportbetrieb auf der Sportanlage des SC Lüchow komplett eingestellt worden. Im Mai hat der Gesetzgeber eine Öffnung von Outdoor Sportanlagen bei Sicherstellung der dafür vorgegebenen Rahmenbedingungen gestattet. Die den Sportanlagen und dem Sportbetrieb für die zukünftigen Nutzung zugrunde liegenden Regelungen sind in diesem Hygienekonzept dargestellt. 

 

 

 

1.   Grundlagen Grundlage des Hygienekonzeptes sind die aktuell gültigen Regelungen des Gesetzgebers für den Sportbetrieb an Outdoor Sportanlagen. Diese sind vom NFV in einer Richtlinie „Zurück auf dem Platz“ vom 09.05.2020 zusammengefasst und dem Hygienekonzept als Anlage beigefügt. 

 

 

 

2.   Gültigkeit Das Hygienekonzept ist ab dem 11.05.2020 auf unbestimmte Zeit gültig und wird bei Bedarf an die gesetzlichen Regelungen angepasst.     

 

 

 

3.   Umsetzung 

 

 

 

Nutzbare Sportanlagen Aktuell werden nur die Sportanlagen A-Platz und C-Platz zur Nutzung freigegeben. 

 

 

 

Waschen, Desinfektion; Jeder Sportler hat vor- und nach dem Training die Hände an den dafür vorgesehenen Orten gründlich zu waschen und zu desinfizieren. 

 

 

 

Nutzungsabstände Jeder Trainingsplatz ist nur von einer Mannschaft zu Nutzen. Für die Folgennutzung ist ein Abstand von mindestens 15 Minuten einzuplanen. 

 

 

 

Toilettennutzung; die Toilettennutznung ist vor - und nach dem Training gestattet. Dort sind Seifenspender und Papierhandtücher zur Nutzung ausreichend

 

vorgesehen. Bei der Nutzung sind die Abstandregelungen einzuhalten. 

 

 

 

Ball Raum; Das Betreten der Ballräume ist nur den jeweils Verantwortlichen Trainern gestattet. 

 

 

 

Vereinsheim/Umkleidekabinen; Das Vereinsheim ist verschlossen zu halten. Eine Nutzung ist ggf. mit dem

 

Hygienebeauftragten abzustimmen. Die Umkleidekabinen sind nicht zu nutzen und verschlossen zu halten.        

 

 

 

 Reinigung und Desinfektion Die Reinigung der Toilettenanlagen erfolgt täglich nach Nutzung. Sofern keine Nutzung erfolgt, kann auf eine tägliche Reinigung verzichtet werden, dann ist nur nach Nutzung zu reinigen. Für die Reinigung und Desinfektion werden vom Verein entsprechende Geräte und Stoffe bereitgestellt. 

 

 

 

Verhalten im Trainingsbetrieb Das Verhalten im Trainingsbetrieb ist analog zu den Vorgaben des Merkblatts NFV „Zurück auf dem Platz“ zu gestalten. Jeder Sportler ist vorab über die Richtlinien zu informieren. 

 

 

 

4.   Information Das Hygienekonzept; ist an den Waschstellen der jeweiligen Sportstätten auszuhängen. Zusätzlich ist den Spielern, insbesondere den jugendlichen Sportlern, das Konzept von den verantwortlichen Trainern zu erläutern. Insbesondere ist hierbei auf die Anlage „Zurück auf den Platz“ einzugehen“. Wenn möglich, ist jedem Sportler das Hygienekonzept vor Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu übermitteln, bei Jugendlichen ist das Konzept an die Eltern weiterzuleiten (per Mail, WhatsApp o. ä.) 

 

 

 

5.   Verantwortlich; Verantwortlich für die Umsetzung ist der Hygienebeauftragte des Vereins, Herr Tribiahn, sowie die jeweils zuständigen Trainer und Betreuer der einzelnen Mannschaften. 

 

 

 

6.   Dokumentation Die Platzbelegung ist wie folgt zu dokumentieren:  - Mannschaft mit verantwortlichem Trainer und Betreuer - Spieleranzahl und Namen der Spieler - Bei Aufteilung in Gruppen die Zuordnung der Gruppen sowie der Betreuer der Gruppen.

 

 

 

Die Dokumentation erfolgt auf dem Sportplatz in einer dafür im Ball Raum abgelegten Akte. Hier sind die Unterlagen nach dem Training einzuheften. 

 

 

 

Hinweis: Für die Dokumentation können die Ausdrucke der Spielerlisten aus dem DFB net genutzt werden.  

 

 

 

7.   Zuwiderhandlungen  

 

 

 

Die Trainer sind verpflichtet, Spieler, die bewusst gegen die Regelungen des Hygienekonzeptes verstoßen, unverzüglich vom Trainingsbetrieb auszuschließen. Sofern einzelne Spieler wiederholt gegen die Vorgaben verstoßen, sind die betreffenden Sportler für die Dauer der Maßnahmen vom Sportbetrieb auszuschließen. 

 

 

 

 

 

Lüchow, den 23.05.2020 

 

 

 

 

……………………………………… Der Vorstand                             

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